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   RG, 09.12.1916 - Rep. V. 287/16   

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https://dejure.org/1916,110
RG, 09.12.1916 - Rep. V. 287/16 (https://dejure.org/1916,110)
RG, Entscheidung vom 09.12.1916 - Rep. V. 287/16 (https://dejure.org/1916,110)
RG, Entscheidung vom 09. Dezember 1916 - Rep. V. 287/16 (https://dejure.org/1916,110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann während der Dauer einer Geschäftsaufsicht (Bundesratsverordnung vom 8. August 1914, RGBl. S. 363) gegen den Schuldner auf Leistung geklagt werden? 2. Darf ein unter Geschäftsaufsicht stehender Schuldner, ungeachtet der Vorschrift des § 894 ZPO., auf Antrag dahin ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsaufsicht; Klage auf Abgabe einer Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 89, 225
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83

    Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen

    § 894 ZPO steht nicht entgegen; vielmehr bestimmt in einem solchen Fall der Titel, wann die Erklärung als abgegeben gilt (RGZ 89, 225, 231; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 259 Anm. I 1 und Münzberg § 894 Anm. II; vgl. RG JW 1930, 132 mit Anm. Kipp).
  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 35/53

    Rechtsmittel

    Auch das Reichsgericht hat früher insbesondere bei Erörterung einer Vollstreckungsvereitelung ständig die Auffassung vertreten, dass der Eintritt der Wirkung des § 894 ZPO ein Akt der Zwangsvollstreckung sei (RGZ 62, 152 [257]; 88, 198 [202]; vgl. auch RGZ 89, 225 [230]).
  • BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 161/57

    Rechtsmittel

    Denn nicht das Urteil selbst übt die gestaltende Wirkung aus, sondern die Willenserklärung, welche Gegenstand der Verurteilung ist (RGZ 89, 225, 230; Baumbach/Lauterbach ZPO 25. Aufl. § 894 Anm. 1 D; Schoan in D.WohnWi 1952, 178, 179; Kiefersauer/Glaser, Geschäftsraummiete vor § 8 GRMG Anm. 36).
  • VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20

    Burkina Faso: Keine Gruppenverfolgung Homosexueller; inländische

    Verglichen mit dieser Zahl lassen die sich aus den Erkenntnismitteln ergebenden Einzelfälle an Übergriffen nicht daraufschließen, dass daraus für jeden homosexuell Veranlagten nicht nur die Möglichkeit, sondern die beachtliche Wahrscheinlichkeit eigener Betroffenheit entsteht (vgl. Urteile der Kammer vom 25. Mai 2020 - 6 A 463/17 HAL, vom 11. März 2019 - 6 A 287/16 HAL - und vom 17. Mai 2019 - 6 A 331/17 HAL -, mwN.).
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